Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht

Der Begriff des Wettbewerbsrechts meint im engeren Verständnis das Lauterkeitsrecht. Das Lauterkeitsrecht findet in Deutschland seine Grundlage im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die dortigen Regelungen sollen ein freies, aber dennoch faires wirtschaftlichen Verhalten jedes Unternehmens im Wettbewerb gewährleisten. Damit soll Mitbewerber aber verstärkt auch Verbraucher vor rechtswidrigen Geschäftspraktiken geschützt werden. Das UWG gibt Mitbewerbern, rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen sowie weiteren qualifizierten Einrichtigungen die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand, sich gegen rechtswidriges Verhalten von Unternehmen wehren zu können.

Typsiche Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vorkommen, sind irreführende geschäftliche Handlungen (beispielsweise in Form von Werbeaussagen), aggressive Veräußerungsmethoden, Verstöße gegen Marktverhaltensregeln (zum Beispiel verbraucherschützende Normen), unzulässige Werbung mittels Telefon oder E-Mail und die Herabsetzung von Konkurrenten oder deren Produkten.

Da es einem Unternehmen regelmäßig nicht zuzumuten ist, ein wettbewerbswidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum hinnehmen zu müssen und Gerichtsverfahren regelmäßig Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern, werden Ansprüche im Wettbewerbsrecht zunächst fast immer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (durch eine einstweilige Verfügung) durchgesetzt. Dem geht außergerichtlich regelmäßig eine so genannte Abmahnung voraus, mit der dem Konkurrenten die Gelegenheit gegeben werden soll, ein gerichtliches Verfahren unter anderem durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu vermeiden. Die gesetzten Fristen sind oft erheblich kürzer als dies in anderen Bereichen des Rechts der Fall ist. Von dem eingeleiteten gerichtlichen Verfahren erfährt der Betroffene im einstweiligen Rechtsschutz meist erst, wenn bereits eine Entscheidung gegen ihn getroffen wurde. Dementsprechend summieren sich auch schnell ganz erhebliche Beträge an Verfahrenskosten, wenn auf eine Abmahnung nicht zeitnah richtig reagiert wird.

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