Rechtsgebiete

Vertragsgestaltung

Ob wir es wollen oder nicht, unser Leben ist durchwoben von Verträgen. Mündlich, schriftlich, elektronisch, notariell. Sie sind bezogen auf den Einzelfall, auf ein Massengeschäft oder irgendetwas dazwischen. Verträge bieten zwar keine Garantie dafür, dass sich die Vertragspartner auch vertragen. Ein guter Vertrag dient den Vertragspartnern aber als Leitfaden für deren (vertragliche) Beziehung zueinander.

Wir erstellen, überarbeiten und verhandeln Verträge mit dem Ziel, die Interessen unseres Mandanten zu sichern. Die Übersetzung dieser Interessen in juristische Sprache ist dabei ebenso unsere Aufgabe wie die Prüfung und Darstellung von Alternativvorschlägen, wenn sich die Interessen unseres Mandanten und die des Vertragspartners scheinbar nicht vereinbaren lassen.

Die Erstellung von Knebelverträgen versuchen wir zu vermeiden. Fremde Knebel lösen wir gern.

Wir gestalten Verträge insbesondere in unseren Schwerpunktbereichen, aber auch jenseits hiervon in Form von z.B. Werk-, Kauf- und Dienstverträgen sowie „Free-Style“-Verträgen, die sich weder einem üblichen Rechtsgebiet noch einen üblichen Vertragstyp zuordnen lassen, aber zur Verfolgung des Interesses des Mandanten nützlich oder erforderlich sind.

Typische Verträge im Bereich des IT- und Datenschutzrechts sind etwa:

  • Softwareerstellungsverträge (Individualsoftware, Standardsoftware)
  • Softwarelizenzverträge (ASP, SaaS)
  • IT-Projektverträge
  • Wartungs- und Pflegeverträge
  • Leasing, Miete und Kauf von Hardware
  • Internet-Systemverträge
  • Quellcode-Hinterlegungsverträgen (Software-Escrow)
  • sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen, z.B. im Bereich des E-Commerce
  • Joint Control Verträge
  • Auftragsverarbeitungsverträge

Typische Verträge im Bereich des Zuwendungsrechts sind etwa:

  • Verträge über die Gewährung von Zuwendungen
  • Verträge über die „Weiterleitung“ von Zuwendungen durch Zuwendungsempfänger
  • Konsortialverträge, d.h. Verträge zwischen Zuwendungsempfängern, die gemeinsam eine Zuwendung beantragt haben

Typische Verträge im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sind etwa:

  • Gesellschaftsverträge und Vereinssatzungen
  • Sponsoring- und Schenkungsverträge
  • Kooperationsverträge zwischen gemeinnützigen Körperschaften

Typische Verträge im Bereich des Arbeitsrechts sind etwa:

  • Allgemeine Arbeitsverträge (befristet, unbefristet)
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Arbeitsverträge im Zusammenhang mit Zuwendungsprojekten
  • Verträge für freie Mitarbeiter (Honorarverträge)